Antworten zu amtlichen Übersetzungen, Gerichtsdolmetschern, Dokumentenvorlagen, Korrekturen und der Anerkennung durch Behörden und Gerichte. Für besondere Verwendungszwecke klären Sie bitte vorab die Anforderungen der empfangenden Stelle.
Was ist der Unterschied zwischen einem allgemein beeidigten Dolmetscher und einem ermächtigten Übersetzer – und was erkennen Gerichte an?
Dolmetscher übertragen gesprochene Sprache, beispielsweise bei Gerichtsterminen. Übersetzer übertragen schriftliche Dokumente. Die allgemeine Beeidigung eines Gerichtsdolmetschers nach dem Gerichtsdolmetschergesetz ist nicht automatisch eine Ermächtigung oder öffentliche Bestellung für schriftliche Übersetzungen. Für gerichtliche Dokumentenübersetzungen können die Anforderungen des § 142 Abs. 3 ZPO gelten; für Dolmetscher insbesondere § 189 GVG. Ob eine Übersetzung anerkannt wird, hängt von den Vorgaben der empfangenden Stelle, der Sprache und der jeweils nachgewiesenen Qualifikation ab. Bitte klären Sie besondere Anforderungen vor der Beauftragung.
Was passiert, wenn eine Übersetzung einen Fehler enthält? Muss ich sie neu beauftragen?
Bitte teilen Sie uns eine mögliche Abweichung mit und nennen Sie die betroffene Stelle sowie die Passage im Original. Wir prüfen den Sachverhalt und berichtigen nachweisliche Übersetzungsfehler. Bei einer mangelhaften beauftragten Übersetzung kommen insbesondere die gesetzlichen Nacherfüllungsrechte nach §§ 634, 635 BGB in Betracht; für eine geschuldete Fehlerbehebung ist nicht automatisch ein neuer kostenpflichtiger Auftrag erforderlich. Neue oder geänderte Ausgangsdokumente, nachträglich gewünschte Zusatzleistungen oder Änderungen der gewünschten Schreibweise können dagegen einen zusätzlichen Auftrag begründen. Eine bereits ausgestellte Bescheinigung muss gegebenenfalls neu ausgefertigt werden.
Kann ich eine Übersetzung beauftragen, wenn mir das Original nicht vorliegt oder ich mich im Ausland befinde?
Ja. Für die Angebotserstellung und häufig auch für die Übersetzung reichen zunächst gut lesbare Scans oder Fotos per Online-Anfrage. In der Übersetzung wird wahrheitsgemäß angegeben, welche Dokumentenform tatsächlich vorlag, beispielsweise Scan oder Kopie. Ob das Original später erforderlich ist, entscheidet sich nach dem Auftrag und den Anforderungen der empfangenden Behörde, Universität oder des Gerichts. Eine Übersetzung aus einem Scan ist nicht automatisch eine Bestätigung der Echtheit der Urkunde.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Bei einer im üblichen Sprachgebrauch „beglaubigten Übersetzung“ bestätigt eine dazu befugte Übersetzerin oder ein dazu befugter Übersetzer mit Bescheinigungsvermerk, Unterschrift und gegebenenfalls Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung. Das ist keine amtliche Echtheitsprüfung des Originaldokuments. Entscheidend ist, ob die empfangende Stelle die Befugnis und Form anerkennt.
Welche Dokumente kann ich übersetzen lassen?
Typische Aufträge sind Geburts- und Heiratsurkunden, iranische Schenasnameh, afghanische Tazkira, Führerscheine, Schul- und Hochschulzeugnisse, Notenübersichten sowie behördliche und gerichtliche Unterlagen. Teilen Sie uns Zielland, Zielsprache und Verwendungszweck mit, damit der geeignete Leistungsumfang abgestimmt werden kann.
Werden Übersetzungen aus dem Persischen (Farsi) und Dari angeboten?
Anfragen für persischsprachige Dokumente aus Iran und Afghanistan sind möglich. Dabei berücksichtigen wir die landesspezifische Terminologie, unterschiedliche Urkundenformen und die Schreibweise von Namen. Ob zusätzlich weitere Sprachen oder eine bestimmte Sprachkombination angeboten werden kann, wird vor Auftragsannahme geklärt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Der Preis hängt von Dokumentenart, Lesbarkeit, Umfang, Sprachkombination, Formatierungsaufwand und Frist ab. Bitte senden Sie vorab einen gut lesbaren Scan oder ein Foto. Sie erhalten ein individuelles Angebot, bevor eine kostenpflichtige Bearbeitung beginnt.
Wie lange dauert die Übersetzung meiner Urkunden?
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Umfang, Qualität der Vorlage, Terminologie und aktueller Auftragslage. Geben Sie einen festen Abgabetermin bereits bei der Anfrage an. Ob eine Expressbearbeitung möglich ist, bestätigen wir individuell.
Kann ich die Übersetzung digital erhalten oder ist eine Papierfassung nötig?
Je nach Auftrag kann zunächst eine digitale Fassung zur Abstimmung bereitgestellt werden. Ob die empfangende Stelle eine unterschriebene Papierfassung, eine bestimmte elektronische Form oder das Original benötigt, sollten Sie dort vorab klären. Eine einfache PDF-Datei ersetzt nicht in jedem Verfahren die geforderte Bescheinigungsform.
Werden übersetzte Dokumente von Gerichten, Ausländerbehörden und Universitäten in ganz Deutschland anerkannt?
Die Annahme hängt vom konkreten Verfahren und den Anforderungen der empfangenden Stelle ab. Die Qualifikation des Übersetzers, die Form der Bestätigung und gegebenenfalls die Vorlageform können entscheidend sein. Wir empfehlen, die Anforderungen vor der Beauftragung zu übermitteln. Eine pauschale Anerkennungsgarantie für jede Stelle und jeden Verwendungszweck wäre nicht seriös.
Jetzt eine Übersetzung anfragen: Übermitteln Sie Ihre gut lesbaren Dokumente über die Anfragefunktion unserer Website und nennen Sie den Verwendungszweck.
Rechtliche Grundlagen: § 189 GVG, § 142 ZPO, § 634 BGB, § 635 BGB. Stand: Oktober 2026.

